Beifahrerunterweisung

Beifahrerunterweisung (VFD)

Lehrinhalte:

Hilfestellung beim An- und Ausspannen
Assistenz zur Verkehrsbeobachtung in Kreuzungsbereichen
Kontrolle der Pferde bei jedem Halt
Hilfestellung bei Problemen während der Fahrt (z.B. Leinenfangen, über den Strang treten, Begleitung der Pferde bei schwierigen Situationen vom Boden aus, ggfs. Fühen)
Hilfestellung in Notsituationen
Verhalten bei einem durchgehenden Gespann mit konkreter Hilfestellung (in die Leinen greifen)
Rolle des Beifahrers bei Verletzung des Fahrers, z. b. bei einem Unfall
Verwahren der Pferde im Notfall

Voraussetzungen:

  • Empfohlenes Mindestalter: 14 Jahre – entsprechende körperliche und geistige Reife
  • Pferdekunde I
  • Keine Vereinsmitgliedschaft erforderlich

Dieser Lehrgang schließt nicht mit einer Prüfung ab. Aber der geschulte Beifahrer erhält eine VFD-Urkunde, ausgestellt durch den Kursleiter. Auch diese beweist im Zweifel vor Gericht die notwendige Sachkenntnis des Beifahrers.